Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die von Mr. Pfleger („Auftragnehmer“) gegenüber dem Kunden bzw. dem zu betreuenden Pflegebedürftigen („Auftraggeber“) im Rahmen der ambulanten Pflege-, Behandlungs- und Unterstützungsleistungen erbracht werden.
1.2 Individuelle Abreden haben Vorrang. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Mr. Pfleger.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Mr. Pfleger stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer bietet ambulante Pflegeleistungen im Sinne von SGB XI, SGB V und SGB XII sowie zusätzliche Unterstützungs- und Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen an.
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Pflegevertrag bzw. Leistungsplan zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
2.3 Leistungen werden in der Regel in der Wohnung bzw. im Haushalt des Auftraggebers erbracht, sofern nicht anders vereinbart.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Pflegevertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande bzw. durch Annahme des Leistungsauftrages durch den Auftragnehmer.
3.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können durch Nachtrag zum Pflegevertrag erfolgen.
4. Leistungserbringung
4.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem jeweils gültigen Leistungsplan.
4.2 Der Auftragnehmer bemüht sich um Kontinuität bei der Leistungserbringung. Änderungen im Personalbestand sowie Ersatz durch andere Fachkräfte sind jedoch zulässig.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Pflegepersonal den Zugang zur vereinbarten Einsatzstelle zu ermöglichen, ggf. nötige Schlüssel oder Zugangscodes bereitzustellen und über relevante gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Umstände zu informieren.
4.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die räumlichen Voraussetzungen (z. B. Beleuchtung, Zugänglichkeit, Sicherheit) erfüllt sind, damit die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden können.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber und/oder die betreuenden Angehörigen sind verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Pflege erforderlichen Informationen (z. B. über Krankheitsbild, Medikamente, Hilfsmittel) rechtzeitig mitzuteilen.
5.2 Änderungen im Gesundheits- oder Versorgungszustand sind unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass hilfsbedürftige oder betreute Personen nicht gefährliche Situationen für das Pflegepersonal verursachen (z. B. aggressive Verhaltensweisen) – andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern.
6. Vergütung, Abrechnung und Zahlung
6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Leistungsumfang sowie den jeweils gültigen Entgelten.
6.2 Abrechnungen erfolgen monatlich/vierteljährlich (oder wie vereinbart). Dem Auftraggeber wird eine entsprechende Rechnung übermittelt.
6.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.5 Wird der Leistungsumfang durch den Auftraggeber geändert oder beendet, wird die Vergütung anteilig entsprechend angepasst.
7. Kündigung und Vertragsdauer
7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten grob verletzt oder das Pflegepersonal gefährdet wird.
7.3 Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kann der Auftragnehmer eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung für die Zeit der Kündigungsfrist verlangen, es sei denn, der Auftraggeber stellt einen gleichwertigen Ersatz.
7.4 Bei Änderungen des Leistungsplans oder bei vorübergehender Unterbrechung der Leistungserbringung (z. B. Krankenhausaufenthalt) passen sich Vertrags- und Vergütungsbedingungen entsprechend an.
8. Leistungsausfälle, Ersatzleistungen
8.1 Wird die Leistung durch den Auftragnehmer nicht erbracht (z. B. wegen Personalausfall), bemüht sich dieser um kurzfristige Ersatzregelung.
8.2 Der Auftraggeber erhält in solchen Fällen keine Vergütungsrückerstattung außer bei grober Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder eindeutiger Vertragsverletzung.
9. Haftung
9.1 Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf Mitverschulden des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind.
9.4 Die persönliche Haftung von leitenden Angestellten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
10. Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Pflegebedürftigen im Rahmen der Leistungserbringung gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO, BDSG).
10.2 Nähere Informationen zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung, die dem Pflegevertrag beigefügt ist und auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht wird.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Zweck am nächsten kommt.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers: München, Bayern, Deutschland.
11.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
